Rechtsprechung
LG Koblenz, 22.07.2009 - 15 O 397/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer …
Zutreffend sind die Entscheidungen und Literaturmeinungen, die eine Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters auf die Pflichten bei möglicher Insolvenzreife im Falle eines allgemeinen Mandats ablehnen (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 378 f; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 ff; Hoth, ZInsO 2011, 1009;… Farr, Die Besteuerung in der Insolvenz, Rn. 101).Nur wenn die insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Beratung als Haupt- oder Nebenaufgaben zum Vertragsinhalt des Steuerberaters gehört, kann mit einem Teil der Rechtsprechung erwogen werden, ob eine Hinweispflicht des Beraters dann entfällt, wenn der Geschäftsführer sich der bestehenden Insolvenzgefahr bereits bewusst ist (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 381 f, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - IX ZR 126/93, unveröffentlicht; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 f).
- OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei …
Dessen Belehrungsbedürftigkeit ist - wie bei der Anwaltshaftung (vgl. BGH NJW 2001, 517 ff.) - zunächst zu vermuten, sie kann allerdings bei erkennbaren eigenen Kenntnissen des Mandanten oder erkennbarer spezifischer anderweitiger Beratung entfallen (…Gräfe, aaO., 622; den Aspekt eigener Erkenntnisse bzw. anderweitiger Beratung betonen auch OLG Schleswig GI 1993, 379, 381 f.; LG Koblenz, Urt. vom 22. Juli 2009 - 15 O 397/08 -, bei juris, im Anschluss an OLG Schleswig aaO.). - OLG Oldenburg, 22.11.2012 - 14 U 8/12
Anforderungen an die Haftung eines Steuerberaters wegen eines unterbliebenen …
Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als vertragliche Nebenpflicht vor einer Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind (LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11 , ZInsO 2011, 2280 -2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).Zwar sollen Aufklärungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters nur bestehen, soweit den Geschäftsführern der Gesellschaft deren Insolvenz noch nicht bekannt ist (LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11 , ZInsO 2011, 2280 -2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).
- OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 14 U 8/12
Verpflichtung zu Hinweis auf Insolvenzgefahr
Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als vertragliche Nebenpflicht vor einer Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind ( LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11, ZInsO 2011, 2280-2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).Zwar sollen Aufklärungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters nur bestehen, soweit den Geschäftsführern der Gesellschaft deren Insolvenz noch nicht bekannt ist ( LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11, ZInsO 2011, 2280-2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).
- LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10
Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch …
cc) Eine Aufklärungs- oder Hinweispflicht wird in der Rechtsprechung verneint, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Insolvenzreife kennt (OLG Schleswig Gl 1993, 373, Revision nicht angenommen durch BGH, Beschl. v. 24.02.1994 - IX ZR 126/93; LG Köln DStRE 2010, 647 f., [...] Rn. 18). - OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12
Verpflichtung des Steuerberaters zur Aufklärung über das Risiko der persönlichen …
Nach dem hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 24. Febr. 1994, Az.: IX ZR 126/93 nach LG Koblenz, Urt. v. 22. Juli 2009, Az.: 15 O 397/08 - aus juris) habe ein Steuerberater keine entsprechende Aufklärungs- oder Hinweispflicht auf die dem Geschäftsführer der GmbH aus § 64 GmbHG erwachsenden Pflichten, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Überschuldung kennt. - LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Drittbezogenheit der Erstellung des …
Es kann aus vorgenannten Gründen dahinstehen, ob es darüber hinaus an der Verletzung einer Hinweispflicht gegenüber dem Geschäftsführer aufgrund eigener Kenntnis des Geschäftsführers von fehlender Liquidität mangelte (vgl. zur Hinweispflicht LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009 - 15 O 397/08- juris Rn. 18). - LG Köln, 06.10.2011 - 2 O 419/10
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen eines Steuerberaters im …
Während das OLG Schleswig (GI 1993, 373; ihm folgend LG Koblenz, DStRE 2010, 647) eine solche Pflicht des Steuerberaters verneint hat, weil dieser grundsätzlich nur zur steuerlichen und nicht zur rechtlichen Beratung verpflichtet und die Überprüfung der Überschuldung eine originäre, nicht delegierbare Pflicht des Geschäftsführers sei, wird von der Gegenmeinung die Auffassung vertreten, dass ein Steuerberater, der eine GmbH auf Grund seines einheitlichen Dauermandats allgemein zu betreuen hat, schon im Rahmen seiner umfassenden vertraglichen Beratungspflicht den Geschäftsführer der Auftraggeberin grundsätzlich über eine erkannte oder erkennbar drohende oder eingetretene Insolvenzreife der Gesellschaft infolge Überschuldung aufzuklären habe; eine solche Pflicht erstrecke sich auf den Hinweis, zur Klärung des Sachverhalts eine Überschuldungsbilanz aufzustellen und bei Vorliegen des Eröffnungsgrunds der Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen.